ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – Careermoves Ireland

 

§ 1 Allgemeines
  

(1) Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen der Firma Careermoves Ireland und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge über die Vermittlung von Fachpersonal im kommerziellen Bereich. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende AGB des Auftraggebers, die von Careermoves Ireland nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind für Careermoves Ireland unverbindlich, auch wenn der Verwendung anderer AGB nicht ausdrücklich widersprochen wird.

(2) Der Vertragsabschluss bedarf zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündlich erteilte Aufträge sind nur verbindlich, wenn sie durch Careermoves Ireland schriftlich bestätigt werden und der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von einer Woche nach Zugang schriftlich widerspricht.

§ 2 Gegenstand/Durchführung des Vertrages

(1) Careermoves Ireland recherchiert auftrags- oder projektbezogen für den Auftraggeber. Careermoves Ireland stellt dem Auftraggeber mögliche Kandidaten zur Verfügung. Auf Wunsch erfolgt dann eine persönliche Vorstellung des Bewerbers.

(2) Careermoves Ireland verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Dienstleistung alle ihr zur Verfügung stehenden Fachkenntnisse und Erfahrungen einzusetzen und höchste Vertraulichkeit zu bewahren.

(3) Die Beratungen und sonstigen Tätigkeiten werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Careermoves Ireland ist berechtigt, sich bei der Durchführung des Auftrages sachverständiger Dritter zu bedienen.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit dem Vermittlungsauftrag benötigten Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und Careermoves Ireland von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für den Auftrag von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von Careermoves Ireland bekannt werden.

(5) Die jeweiligen Entscheidungen zu bzw. aus den Beratungsergebnissen sind von den zuständigen Organen des Auftraggebers in eigener Verantwortung zu treffen.

§ 3 Honorarbedingungen

(1) Vermittlungshonorar

Mit Abschluss eines Arbeits-/Dienstvertrages zwischen einem von Careermoves Ireland vermittelten Bewerbers und dem Auftraggeber sowie einer mit dem Auftraggeber verbundenen Gesellschaft wird für diesen abgeschlossenen Vermittlungsauftrag ein Honorar berechnet.

Das Vermittlungshonorar umfasst dabei folgende Leistungen der Firma Careermoves Ireland:

  • Gestaltung der Werbemittel, insbesondere der Personalsuchanzeigen 
  • Sichtung und Vorauswahl der Bewerbungsunterlagen 
  • Vorbereitung und Durchführung der Bewerbungsgespräche 
  • Vorbereitung und Durchführung von Assessments 
  • Darstellung der Bewerber durch aussagefähige Exposés 
  • Vorstellung der Bewerber und Teilnahme an den Auswahlgesprächen 
  • Absage der vorgestellten, aber nicht berücksichtigten Bewerber

Wird der von der Firma Careermoves Ireland vermittelte Bewerber vom Auftraggeber nicht eingestellt, wird keine Provision geschuldet.

Preisvereinbarungen verstehen sich als Nettopreise. Hinzu tritt die jeweils gesetzlich geltende Mehrwertsteuer. Rechnungen sind ohne Abzug von Skonto sofort nach Eingang zu zahlen. Die Provision ist fällig bei Zustandekommen des Arbeits-/Dienstvertrages, soweit sich einzelvertraglich nichts anderes ergibt.

Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet.

Careermoves Ireland ist berechtigt, bei Verzug ohne konkreten Nachweis, Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Zinssatzes zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt Careermoves Ireland unbenommen.

2) Anzeigenkosten

Umfang, Verbreitungsgebiet und Ausgestaltung von Anzeigen zur Personalsuche bestimmen sich nach den getroffenen Einzelvereinbarungen. Die Berechnung erfolgt gemäß diesen Vereinbarungen, entsprechend den Konditionen, die für den Kunden mit dem jeweiligen Medium ausgehandelt wurden.

(3) Kosten für Nebenleistungen

Kosten für Leistungen, die nicht unter § 3 (1) bis (2) aufgeführt sind, werden als Nebenkosten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Hierzu zählen beispielsweise: Reisekosten für auswärtige Vorstellungs- bzw. Auswahlgespräche.

§ 4 Haftung

(1) Alle Empfehlungen und Prognosen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.

(2) Die Dienstleistung von Careermoves Ireland für die Personalvermittlung entbindet den Auftraggeber nicht von der Prüfung der Eignung des Bewerbers. Der Auftraggeber trägt mit Abschluss des Arbeits-/Dienstvertrages mit dem Bewerber die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung. Careermoves Ireland und eventuelle Erfüllungsgehilfen haften nicht für Ansprüche und Schäden, die sich aus einer eventuellen Nichteignung des Bewerbers ergeben.

(3) Offenbare Unrichtigkeiten (Schreibfehler, Rechenfehler, Formfehler) in Notizen, Protokollen, Berechnungen, etc. können von Careermoves Ireland jederzeit berichtigt werden. Ein Anspruch auf Beseitigung solcher offensichtlichen Mängel ist jedoch ausgeschlossen, wenn sie nicht unverzüglich, nach Kenntniserlangung, durch den Auftraggeber gegenüber der Firma Careermoves Ireland gerügt werden. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund offenbarer Unrichtigkeiten ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Mängel Careermoves Ireland unverzüglich anzuzeigen.

(4) Eine weitergehende Haftung der Firma Careermoves Ireland ist ausgeschlossen.

§ 5 Vertragsbeendigung

(1) Der Vermittlungsauftrag gilt als beendet und erfüllt, wenn ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem seitens der Firma Careermoves Ireland vermittelten Bewerber zustande gekommen ist.

(2) Der Vermittlungsauftrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Der Auftrag kann jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

(3) Die bis zum Wirksamwerden der Kündigung angefallenen Kosten gem. § 3 (2) bis (4) sind, soweit sie vor Zugang der Kündigungserklärung veranlasst wurden, zu zahlen.

(4) Beauftragt der Auftraggeber diesen Bewerber jedoch innerhalb von 12 Monaten, nachdem ihm die personenbezogenen Daten des Bewerbers durch namentliche Benennung durch die Firma Careermoves Ireland bekannt gegeben wurden, direkt oder indirekt mit einer Tätigkeit oder stellt ihn ein, hat die Firma Careermoves Ireland Anspruch auf das Vermittlungshonorar gem. § 3 (1).

(5) Für den Fall der Kündigung durch den Auftraggeber, wird das Vermittlungshonorar ebenso fällig, falls der vorgeschlagene Bewerber innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Auftrages eingestellt wird gem. § 3 (1).

§ 6 Schweigepflicht

(1) Careermoves Ireland und die für sie tätigen Personen sind verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, soweit Careermoves Ireland zur Weitergabe solcher Informationen befugt ist.(3) Offenbare Unrichtigkeiten (Schreibfehler, Rechenfehler, Formfehler) in Notizen, Protokollen, Berechnungen, etc. können von Careermoves Ireland jederzeit berichtigt werden. Ein Anspruch auf Beseitigung solcher offensichtlichen Mängel ist jedoch ausgeschlossen, wenn sie nicht unverzüglich, nach Kenntniserlangung, durch den Auftraggeber gegenüber der Careermoves Ireland gerügt werden. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund offenbarer Unrichtigkeiten ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Mängel Careermoves Ireland unverzüglich anzuzeigen. (4) Eine weitergehende Haftung der Firma Careermoves Ireland ist ausgeschlossen.

(2) Careermoves Ireland ist befugt, ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung zu verarbeiten und zu speichern.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Der Auftraggeber willigt ein, dass seine durch die Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten innerbetrieblich von der Firma Careermoves Ireland gespeichert und automatisiert verarbeitet werden.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis sowie über das Entstehen und dessen Wirksamkeit ist Erfurt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Alle Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Rechtsbeständigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche, zulässige, treten, dass der mit der unwirksamen Bestimmung bezweckte wirtschaftliche und rechtliche Erfolg weitgehendst erreicht wird.

Stand: April 2015